EEG-Reform schafft Investitionssicherheit für Geothermie.

Längere Übergangsfristen und weiterhin feste Einspeisevergütungen beschlossen.


Der Wirtschafts- und Energieausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2014 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Durch längere Übergangsfristen bei der Einführung von Ausschreibungen und eine Verlängerung der festen Vergütungssätze wird die Investitions- und Planungssicherheit für aktuelle Projekte erhöht.

Gute Nachrichten für Anleger der FG.de Forever Green Gruppe und der GEOKRAFTWERKE.de, bestätigt Wolfgang Hageleit, Gesellschafter der FG Gruppe: Verlängerte Übergangsfristen und feste Einspeisevergütung gelten für alle geothermischen Anlagen, die bis 2016 bergrechtlich genehmigt sind und vor 2021 in Betrieb gehen. Bei bis zu sieben Jahren für langwierige Genehmigungsverfahren, Planung und Umsetzung bis zur Inbetriebnahme werden Projektbetreiber dadurch deutlich entlastet und die Projektplanung wird kalkulierbarer.

Die Geothermieverbände wie das Wirtschaftsforum Geothermie e.V., zu dem auch die FG.de Forever Green Gruppe gehört, ziehen eine durchweg positive Bilanz: “Das neue EEG bestätigt die Bedeutung der Geothermie“ erläutert Dr. Erwin Knapek, Vorsitzender des Wirtschaftsforums Geothermie. Es sei ein wichtiges Zeichen für die gesamte Branche und die Voraussetzung des Ausbaus geothermischer Stromerzeugung in Deutschland. “Sieben Geothermiekraftwerke erzeugen derzeit Strom. Sie sind erst in den vergangenen sieben Jahren in Betrieb gegangen. Es sollen noch deutlich mehr werden und das EEG bildet dafür eine ordentliche Grundlage."


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